Europäisches „Dual Quality“-Verbot gilt ab Monatsende
Neuer Irreführungstatbestand im deutschen Lauterkeitsrecht – Osteuropäische Staaten haben sich durchgesetzt / Von Daniel Kendziur
In drei Wochen gilt das „Dual Quality“-Verbot: Ab dem 28. Mai sind nationale Differenzierungen bei der Zusammensetzung von Produkten unzulässig. Herstellern und Händlern droht im Fall von Verstößen ein Bußgeld von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
[3592 Zeichen]
€ 5,75