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    Lebensmittel Zeitung 19 vom 09.05.2003 Seite 038

    Recht

    Hersteller hat das Recht auf ein Gegengutachten

    EuGH leitet direkten Anspruch aus der EU-Richtlinie zur Lebensmittelüberwachung ab - Urteil im Vorabentscheidungsverfahren

    Bonn, 8. Mai. Hersteller von Lebensmitteln deren Produkte von den zuständigen Behörden aufgrund einer Analyse von im Einzelhandel entnommenen Proben beanstandet wurden, haben das Recht ein Gegengutachten einzuholen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (E

    [3769 Zeichen] € 5,75