Ministerium bessert Transparenzvorschrift nach
Folge aus Gerichtsentscheidung – § 40 Ia LFGB soll künftig Löschungsfrist enthalten – BLL dringt auf „Generalrevision“
Berlin. Das Bundesernährungsministerium hat seinen Gesetzentwurf zur Reform der umstrittenen „Transparenznorm“ vorgelegt. Und auch die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) beschäftigt sich diese Woche mit der gerichtlich geforderten Novelle.
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