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    Lebensmittel Zeitung Nr. 36 vom 08.09.1995 Seite 026

    Recht

    T. Port ruft jetzt Karlsruhe an

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs

    p.k. Bonn, 7. September. Der Hamburger Fruchtimporteur T. Port GmbH & Co hat gegen die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum vorläufigen Rechtsschutz gegen die EU-Bananenmarktordnung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Geltend gemacht wird ei

    [3642 Zeichen] € 5,75