T. Port ruft jetzt Karlsruhe an
Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs
p.k. Bonn, 7. September. Der Hamburger Fruchtimporteur T. Port GmbH & Co hat gegen die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum vorläufigen Rechtsschutz gegen die EU-Bananenmarktordnung Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Geltend gemacht wird ei
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