E-Zigaretten sind frei verkäuflich
Leipzig. Nikotinhaltige Liquids, die mit E-Zigaretten inhaliert werden, sind keine Arzneimittel und die E-Zigaretten selbst kein Medizinprodukt. Dies klärte das Bundesverwaltungsgericht in der vergangenen Woche (Az.: BVerwG 3 C 25.13/ C 26.13/ 3 C 27.13)
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