Urteil Steuersatz
Mobiliar entscheidet
Bei der Frage, ob Restaurationsleistungen dem ermäßigten oder dem Regelsteuersatz unterliegen, ist die Bereitstellung von Mobiliar nicht als Dienstleistungselement zu berücksichtigen, wenn dieses zwar den Verzehr von Lebensmitteln erleichtert, zuglei
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€ 5,75