DSD geht jetzt gegen Hamburg vor
Klage vor dem VG Hamburg - Die Hansestadt hatte Interseroh als dritten Systemträger zugelassen
Bonn, 2. September. Entsorger können nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung (VerpackVO) kein duales System betreiben. Da die ISD Interseroh GmbH von der Entsorgungswirtschaft getragen und beherrscht wird, ist das Unternehmen als Systemträger unzuläss
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