Verbraucher sollen vor den eigenen Gerichten klagen
AgV: Die Bundesregierung soll den Vorschlag eines verbraucherfreundlichen Gerichtsstandes mittragen
Wie. Bonn, 18. November. Wenn es nach einem Online-Einkauf Probleme gibt, so darf Verbrauchern die Möglichkeit einer Klage vor ihren eigenen nationalen Gerichten nicht verwehrt werden, auch wenn der Anbieter im europäischen Ausland sitzt.
Diese Forderun
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