Ein bisschen Gesundheit bleibt - vielleicht - erlaubt
Bundesverwaltungsgericht legt Health-Claims-Verordnung liberal aus - EuGH soll Klarheit schaffen
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lässt nicht nur die Hersteller alkoholischer Getränke hoffen. Der 3. Senat spricht sich für eine liberale Auslegung der sogenannten Health-Claims-Verordnung und des Verbots gesundheitsbezogener Aussagen aus.
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