Peter Vonhoff
Schweinerei
Ursprünge der deutschen Hackfleisch-Verordnung reichen zurück bis ins Kaiserreich. Sie umfasste nur 4 Paragraphen, die alles wesentliche aussagten: Lagerung unter + 4 Grad, am Tage der Herstellung in Verkehr bringen, nicht Verkauftes am selben Abend denat
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