Schuldner atmen auf
Gerichte verurteilen die Aktion "Schwarze Schatten"
Wie. Köln/Leipzig, 30. März. "Die Tätigkeit des "Schwarzen Mannes" zur Durchsetzung von Gläubigerforderungen sowie das Anbieten dieser Dienstleistung verstoßen im Einzelfall gegen das Persönlichkeitsrecht und die guten Sitten des Wettbewerbs und sind zu u
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