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Neues Elektroschrott-Gesetz greift voraussichtlich im März 2006
Bonn, 3. März. Bei der künftigen Rücknahme von Elektroaltgeräten wird es vorerst keine detaillierte Rechtssicherheit geben. Damit müssen sich die vom neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) betroffenenen Hersteller und Importeure abfinden.
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