Karlsruhe lässt auch Schadensersatz zu
Bei Persönlichkeitsverletzung können Prominenten-Erben nicht nur Unterlassung fordern
Wie. Karlsruhe, 16. Dezember. Die Erben von Prominenten können von kommerziellen Verwertern der Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen nicht nur die Unterlassung der Verwertung, sondern auch Schadensersatz verlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
[3885 Zeichen]
€ 5,75