Zwangsschließung war rechtswidrig
Verwaltungsgericht: Landesamt für Arbeitsschutz stand kein öffentliches Interesse zur Seite
d.b. Berlin, 19. August. Für die zwangsweise Schließung eines Berliner Zigarrengeschäfts in den Arkaden am Potsdamer Platz wegen der verbotswidrigen Sonntagsöffnung gibt es nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts kein besonderes Erfordernis im öf
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