Karlsruhe entschied sich für Diebstahl
" Durch die Kasse bringen" von versteckter Ware im Einkaufswagen ist kein Betrug / Von Diethard Wiechmann
Karlsruhe, 14. September. "Wer in einem Selbstbedienungsladen eine Ware in seinem Einkaufswagen verbirgt und die Kasse ohne Bezahlung der versteckten Ware passiert, begeht regelmäßig - vollendeten oder versuchten - Diebstahl, nicht Betrug. Dies entschied
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