Metro gewinnt vor Kammergericht
Rückwirkende Konditionenangleichung war nicht kartellwidrig
Berlin, 30. November. Das Berliner Kammergerichts hat am Mittwoch dieser Woche den Beschluss des Bundeskartellamts vom 26. Februar 1999 gegen die Metro MGE Einkaufs GmbH aufgehoben. Rechtsbeschwerde zum BGH wurde zugelassen.
In dem Verfahren ging es um
[2703 Zeichen]
€ 5,75