NEUES REISERECHT
Veranstalter verzichten auf Preiserhöhungsklausel
Das war einer der größten Kritikpunkte der Verbraucherschützer am neuen Reiserecht: Veranstalter können künftig nach Vertragsschluss bis 20 Tage vor Reisebeginn eine Preiserhöhung von acht Prozent – vorher galten fünf Prozent – durchsetzen, wenn best
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€ 5,75