Zwangspfandgegner sind gescheitert
Bundesverwaltungsgericht weist ihre Klage als unzulässig zurück - Höhn und Trittin mit Verfahrensausgang in Leipzig zufrieden
Leipzig, 23. Januar. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag voriger Woche die gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage der Hersteller und Vertreiber von Einweg-Verpackungen für Getränke abgewiesen.
Die Richter des 7. Senats
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