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    Lebensmittel Zeitung 03 vom 20.01.2006 Seite 004

    Handel

    Edeka lenkt bei Konditionsforderungen schnell ein

    Kartellamt moniert Mittelstandsschutz - Rückwirkende Angleichung unzulässig - Kein Bußgeld

    Frankfurt, 19. Januar. Die Edeka kann ihren "Hochzeitsbonus" nicht rückwirkend und nicht bei kleinen und mittleren Lieferanten geltend machen. Nach Gesprächen mit dem Kartellamt und dem Markenverband kam es am Mittwoch dieser Woche zu einer Einigung. Eig

    [2945 Zeichen] € 5,75