Edeka lenkt bei Konditionsforderungen schnell ein
Kartellamt moniert Mittelstandsschutz - Rückwirkende Angleichung unzulässig - Kein Bußgeld
Frankfurt, 19. Januar. Die Edeka kann ihren "Hochzeitsbonus" nicht rückwirkend und nicht bei kleinen und mittleren Lieferanten geltend machen. Nach Gesprächen mit dem Kartellamt und dem Markenverband kam es am Mittwoch dieser Woche zu einer Einigung.
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