Pro Sieben für KEK-Beschluß
MÜNCHEN Der Beschluß der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), der die Erhöhung der Gesellschaftsanteile von Thomas Kirch auf 58,4 Prozent des Stammkapitals als medienkonzentrationsrechtlich unbedenklich einstuft, wird von de
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