Getrennte Besteuerung ist vom Tisch
Aber: Bei "Kombi-Produkten" aus dem Bereich Süßwaren wird es kaum noch Waren mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz geben
Berlin/Bonn, 20. April. Die komplizierte "Kombi-Produkt"-Steuer ist abgewendet. Für Schoko-Osterhasen, Weihnachtsmänner und andere Süßwaren mit Spielzeug, Bücher mit CD-Roms und ähnliche Kombinationsartikel muss der Handel nun keine unterschiedlichen Meh
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