Multimedia nur funktionell bewerten
Gutachten spricht daher Gesetzgebungskompetenz nur dem Bund zu
Wie./vwd. Bonn, 13. Juni. Multimediadienste sollten grundsätzlich vom Rundfunk unterschieden und damit aus der Zuständigkeit der Länder herausgehalten werden. Dafür spricht sich ein im Auftrag des Bundesforschungsministeriums (BMBF) erstelltes Rechtsgutac
[1917 Zeichen]
€ 5,75