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    Lebensmittel Zeitung 16 vom 19.04.2002 Seite 036

    Recht

    Frau Künast verbietet Geliermittel

    Bezeichnung ist als E425 auf importierter Ware zu erkennen

    Bonn, 18. April. Per Eilverordnung hat Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast am vergangenen Freitag die Verwendung des Geliermittels Glukomannan (Konjak) für die Herstellung sämtlicher Geleesüßwaren verboten. Die Verordnung werde am 16. April im B

    [1928 Zeichen] € 5,75