Juristen entdecken Unterschied zwischen Molke und Wasser
Einwegpfand auch für Getränk mit Molke - Landgericht gibt Allianz Mehrweg Recht - Wachsendes Marktsegment betroffen
Düsseldorf. Der Zusatz einer wasserähnlichen Flüssigkeit aus Molke zu Erfrischungsgetränken führt nicht zu einer Befreiung von der Pfandpflicht, hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Der Musterfall geht wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung in die
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