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    Lebensmittel Zeitung 45 vom 12.11.2010 Seite 022

    Recht

    Juristen entdecken Unterschied zwischen Molke und Wasser

    Einwegpfand auch für Getränk mit Molke - Landgericht gibt Allianz Mehrweg Recht - Wachsendes Marktsegment betroffen

    Düsseldorf. Der Zusatz einer wasserähnlichen Flüssigkeit aus Molke zu Erfrischungsgetränken führt nicht zu einer Befreiung von der Pfandpflicht, hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Der Musterfall geht wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung in die

    [2159 Zeichen] € 5,75