Neue Grundsätze vom Kartellamt
Bonn, 7. August. Das Bundeskartellamt hat die Auslegungsgrundsätze zum Angebot (früher: Verkauf) unter Einstandspreis durch Unternehmen mit überlegener Marktmacht (§ 20 Absatz 4 Satz 2 GWB) überarbeitet. Kartellamtspräsident Dr. Ulf Böge erklärte, dass di
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