Reform bedarf einer erneuten Reform
Bayerns neue Kontrollbehörde für komplexe Betriebe – Rechtsgrundlage ist laut Gericht nichtig
München. Bayern muss sein deutschlandweit beachtetes Prestigeprojekt – die Überwachungsbehörde für Großbetriebe – infolge aktueller Gerichtsbeschlüsse erneut nachbessern.
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