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    HORIZONT Nr. 21 vom 21.05.1998 Seite 001

    Vergleichende Werbung bekommt grünes Licht

    BGH läßt Vergleichsmöglichkeiten nach EU-Richtlinie zu/Keine Warteschleife mehr bis 2000

    FRANKFURT Die Werbebranche kann ab sofort die Möglichkeiten vergleichender Werbung nach der EU-Richtlinie vom Oktober 1997 nutzen. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen klargestellt, daß entsprechende Werbung nach EU- Richtlinie nicht gegen 1 des UWG

    [2809 Zeichen] € 5,75