Weininstitut in Bedrängnis
Karlsruhe. Die Abgabenerhebung des Holzabsatzfonds ist mit dem Grundgesetz ebenso unvereinbar wie das Absatzfondsgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (2 BvR 743/01). Auch für die Weinwirtschaft ist die Entscheidung von großem Interess
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