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    Lebensmittel Zeitung Nr. 18 vom 02.05.1997 Seite 032

    Recht

    In Brüssel angemeldete Buchpreisbindung gilt weiter

    Europäischer Gerichtshof: Kommission hat es 24 Jahre lang versäumt sich zur Kartellabsprache zu äußern

    Wie./vwd. Luxemburg, 30. April. Die vorläufige Gültigkeit von angemeldeten Kartellen gilt auf unbestimmte Zeit und ändert sich nur dann, wenn sich die Europäische Kommission zum konkreten Fall ausdrücklich äußert, sei es negativ oder positiv. Dies gilt au

    [2333 Zeichen] € 5,75