In Brüssel angemeldete Buchpreisbindung gilt weiter
Europäischer Gerichtshof: Kommission hat es 24 Jahre lang versäumt sich zur Kartellabsprache zu äußern
Wie./vwd. Luxemburg, 30. April. Die vorläufige Gültigkeit von angemeldeten Kartellen gilt auf unbestimmte Zeit und ändert sich nur dann, wenn sich die Europäische Kommission zum konkreten Fall ausdrücklich äußert, sei es negativ oder positiv. Dies gilt au
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