Werbung im N-TV-Laufband für unzulässig erklärt
HANNOVER Die Gemeinsame Stelle Werbung der Medienanstalten hält die Einblendung eines Laufbands mit Werbung im N-TV-Programm für einen Rechtsverstoß. Die Trennung von Werbung und Programm sei nicht gegeben. N-TV führt Bloomberg TV an. Die Niedersächsische
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