BGH-Richter geben Togal recht
Politiker-Kampagne von 1993 war nicht wettbewerbswidrig
Karlsruhe Die Werbekampagne des Schmerzmittelherstellers Togal aus dem Jahre 1993 war nicht wettbewerbswidrig.
Dies entschied jetzt der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Damit darf das Pharmaunternehmen Politikern, Abgeordneten
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