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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 26 vom 30.06.2007 Seite 017

    Management und Praxis

    Der Schaumwein gibt ihm Recht

    Der Gastronom Jörg Geiger setzt im Marketing ganz auf die Champagner-Bratbirne / Produkt wird von Slow Food gefördert

    SCHLAT. Der Rechtsstreit als Werbekampagne: Zwar hat den schwäbischen Gastronomen Jörg Geiger die Klage der französischen Champagner-Erzeuger wegen der Bezeichnung "Champagner-Bratbirne" bisher eine fünfstellige Summe und eine Menge Nerven gekostet. Schl

    [4216 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 21 vom 27.05.2005 Seite 031

    Recht

    Champagner-Lobby setzt sich durch

    BGH bestätigt Markenschutz für Champagner und weist schwäbischen Gastwirt in die Schranken

    Karlsruhe, 25. Mai. Die Verwendung eines Etiketts für einen Birnenschaumwein, das die Angaben "Champagner Bratbirne" herausgestellt, ist eine Beeinträchtigung der geschützten Bezeichnung "Champagne". Dies entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

    [3510 Zeichen] € 5,75