Kundenadressen: Ausnahmeregelung nur bedingt hilfreich
Keine Verwendungsmöglichkeiten bei KIS-Systemen
In den BTE-Mitteilungen vom 28. April (TW 17/2011) wurde erläutert, dass grundsätzlich seit dem 1. September 2009 Kundendaten nur noch abgespeichert werden dürfen, wenn der Kunde dem zugestimmt hat. Werden die Daten sogar an Dritte weitergegeben (z.B. fü
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