Analyse
Rechtslage zu Health Claims weiter unklar
Selbst allgemeine Werbebehauptungen wie „bekömmlich“ oder „Wellness“ sind kritisch / Von Martin Holle
Frankfurt. Obwohl schon einige Urteile zu gesundheitsbezogener Werbung gefällt wurden, ist nach wie vor keine rote Linie erkennbar. Unternehmen sollten alternativ eher emotionale Claims wie etwa „erfrischend“ nutzen.
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