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    Lebensmittel Zeitung 27 vom 05.07.2002 Seite 028

    Recht

    Karlsruhe hält sich materiell heraus

    Verfassungsrichter nehmen die Verfassungsbeschwerde von Getränkeherstellern und Händlern zum Zwangspfand nicht an

    Karlsruhe, 4. Juli. Das Bundesverfassungsgericht hat für die Bundesregierung einen großen Stein auf dem Wege zur Einführung eines Zwangspfandes auf bestimmte Einweggetränkeverpackungen aus dem Weg geräumt. Die 1. Kammer des Ersten Senats in Karlsruhe mi

    [4995 Zeichen] € 5,75