Karlsruhe hält sich materiell heraus
Verfassungsrichter nehmen die Verfassungsbeschwerde von Getränkeherstellern und Händlern zum Zwangspfand nicht an
Karlsruhe, 4. Juli. Das Bundesverfassungsgericht hat für die Bundesregierung einen großen Stein auf dem Wege zur Einführung eines Zwangspfandes auf bestimmte Einweggetränkeverpackungen aus dem Weg geräumt.
Die 1. Kammer des Ersten Senats in Karlsruhe mi
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