BSE-Test-Angabe war unzulässig
Frankfurt, 2. Mai. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat jetzt in zwei Urteilen Angaben über den erfolgten BSE-Test als nicht zulässig im Rahmen der Rindfleischetikettierung angesehen. Damit erhielt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Recht,
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