Lidl-Joghurtwerbung war korrekt
LG Heilbronn wies eine beantragte einstweilige Verfügung zurück
Heilbronn, 5. Oktober. Die 3. Kammer für Handelssachen am Landgericht Heilbronn hat den Antrag auf einstweilige Verfügung des Verbandes Sozialer Wettbewerber aus Berlin gegen Werbeaussagen des Handelsunternehmens Lidl für den von ihm verkauften probiotisc
[1562 Zeichen]
€ 5,75