Die Zusatzbeträge waren nicht gültig
Wie./vwd. Luxemburg, 11. Juli. Die Bestimmungen über nachträglich zu zahlende Zusatzbeträge wegen Unregelmäßigkeiten bei der Einfuhr von Zuchtpilzkonserven (Art. 2 Absatz 1 der Verordnung 1796/81/EWG) in die Gemeinschaft sind in Teilen ungültig. Dies ents
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