Teilzeitarbeit ist kaum abzulehnen
Erfurt, 16. Oktober. Der Arbeitgeber kann Wünsche seiner Arbeitnehmer nach Teilzeitarbeit nur dann ablehnen, wenn er schlüssige Argumente dafür vorbringt, dass sein betriebliches Organisationskonzept wesentlich beeinträchtigt wird. So hat das Bundesarbeit
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