Voller Ausgleich für Teilzeitkräfte
Betriebsverfassungsgesetz verstößt gegen Euro-Recht
dd./vwd. Luxemburg, 8. Februar. Arbeitgeber dürfen teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern beim Ausgleich für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen nicht die reduzierte Arbeitszeit zugrundelegen, wenn die Dauer der Veranstaltung über deren indiv
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