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    Lebensmittel Zeitung 36 vom 03.09.2004 Seite 036

    Recht

    DSD geht jetzt gegen Hamburg vor

    Klage vor dem VG Hamburg - Die Hansestadt hatte Interseroh als dritten Systemträger zugelassen

    Bonn, 2. September. Entsorger können nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung (VerpackVO) kein duales System betreiben. Da die ISD Interseroh GmbH von der Entsorgungswirtschaft getragen und beherrscht wird, ist das Unternehmen als Systemträger unzuläss

    [4489 Zeichen] € 5,75