Anspruch auf Lohnfortzahlung kann weiterhin gelten
Bundesarbeitsgericht verweist auf frühere Tarifverträge, die genaue Regelungen festschreiben
lix./vwd. Kassel, 2. Juli. Im Streit um die volle Lohnfortzahlung bei Krankheit hatten die Arbeitnehmer und die sie vertretenden Gewerkschaften vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel Teilerfolge. Das Gericht gab in zwei von drei ersten Streitfällen
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