Wettbewerb
Markenmode unter Einstandspreis: Kaum zu verbieten!
Der mittelständische Einzelhandel hatte auf die Kartellnovelle vom 1. Januar 1990 große Hoffnungen gesetzt: Der damals in das Kartellrecht eingeführte § 26 Abs. 4 GWB sollte letzten Endes großen und marktstarken Handelsunternehmen verbieten, mit Sonderang
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