Karstadt-Werbeschreiben war korrekt
Die Bundesrichter des I. Zivilsenates sehen kein gegen § 1 UWG verstoßendes Verleiten von Augenärzten zu standeswidrigem Verhalten
Karlsruhe, 4. Januar. Ein an Augenärzte gerichtetes Werbeschreiben eines Augenoptikunternehmens enthält keine gegen § 1 UWG verstoßende Verleitung der Adressaten zu einem nach Kapital B § 34 Absatz 5 der Musterberufsordnung für Ärzte 1997 standeswidrigen
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