„Wiener Würstchen mit Wasserzusatz“?
Übersetzungsfehler in der deutschen Fassung der LMIV könnte die gesetzliche Intention fehldeuten
Die neue Lebensmittel-Informations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), welche am 12.Dezember 2011 zwar in Kraft getreten ist, jedoch im Wesentlichen erst ab dem 13. Dezember 2014 gilt, wirft schon jetzt ihre Schatten voraus bzw. stellt dem Rechtsunterworfenen knifflige Fragen. Bei der (teils) neuen Pflichtkennzeichnung scheint der Normsetzende die Fleischbranche schwer auf dem Kieker gehabt zu haben, wobei die „Imitat“-Diskussion die Unheilbringende war und (noch) ist.
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