Steuerbefreiung nur für Immobilie des Lebensmittelpunkts
Rechtsanwalt Christian Palm, Peters, Schönberger & Partner Der Kauf eines Familienwohnheims ist nach dem ErbStG nicht steuerbefreit, wenn es sich um eine Zweit- oder Ferienwohnung handelt. Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens befindet, ist kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim. BFH, Urteil vom 18. Juli 2013, Az. II R 35/11
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