„Bergerzeugnis“ jetzt fest definiert
Berlin. Lebensmittel, deren Rohstoffe aus Berggebieten stammen und im Umkreis von 30 km verarbeitet werden, können als „Bergerzeugnis“ gekennzeichnet werden. Dies hat der Bundestag mit der Novelle des Lebensmittelspezialitätengesetzes beschlossen, da
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