Alleinauftrag: Zur Wirksamkeit bedarf es der Schriftform Bundesgerichtshof fällte bedeutsame Entscheidung / Eine kritische Betrachtung von Dr. Thomas Zerres
Königstein (am) - Makler können ein Klagelied davon singen, wie schwer es sein kann, im Falle von Unstimmigkeiten den Provisionsanspruch durchzusetzen. Das gilt erst recht, wenn es sich um einen Alleinauftrag handelt. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang eine Entscheidung getroffen, die besonderer Beachtung bedarf. Rechtsanwalt Dr. Thomas Zerres stellt diese vor und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
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