Verfügung gegen Tierschützer Peta
Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Peta erlassen (Az.: 324O59/10). Demnach ist es den Tierschützern untersagt zu behaupten, " hinter der Wiesenhof-Kulisse herrschten extrem tierquälerische Zustände, die keine Ausnahme,
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