„Transparenznorm“ ist bis April nachzubessern
Gesetzeskorrektur 6 Jahre nach niedersächsischer Klage – Behörden müssen bei lebensmittelrechtlichen Verstößen Ross und Reiter nennen
Berlin. Bis April 2019 hat der Gesetzgeber Zeit, die sogenannte Transparenzvorschrift nachzubessern – urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im März dieses Jahres.
Laut Paragraf 40 Ia LFGB müssen die Behörden die Öffentlichkeit informiere
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